Geschäftsführung beraten
Rechtsberatung für Ihre Geschäftsführung
Sie suchen einen Anwalt, der Ihre Geschäftsführung in allen Fragen des Unternehmensrechts berät? Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen und Unternehmer juristisch zu begleiten – und das von Anfang an. Wir erstellen für Sie bereits vor der Gesellschaftsgründung passende Geschäftsführerverträge, begleiten Sie in der Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen oder beraten Sie bei Satzungsanpassungen oder zu Gesellschafterbeschlüssen. Dabei können insbesondere Unternehmen aus Dänemark, Schweden und Norwegen auf unsere mehr als 25-jährige Erfahrung in der Beratung von Mandanten aus den nordischen Ländern vertrauen.
So helfen wir Ihnen konkret – drei Beispiele dafür, wie wir Geschäftsführungen beraten
Sie benötigen für Ihre Unternehmensleitung einen deutschen Geschäftsführervertrag?
Wir entwerfen schnell und unkompliziert für Sie einen Geschäftsführervertrag, der exakt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und auf den jeweiligen Geschäftsführer ausgerichtet ist. Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, passen wir Ihre Verträge und Satzungen entsprechend an.
Sie benötigen rechtliche Unterstützung zu Ihren Gesellschafterversammlungen?
Wir beraten Sie als Geschäftsführer bzw. Gesellschafter zu allen Fragen rund um die Gesellschafterversammlung. Beschlüsse, Sitzverlegungen, Anpassungen der Satzung oder Fragen zur formell korrekten Einladung – Sie nennen uns die Inhalte, wir sorgen für die rechtlich sichere Formulierung.
Sie wollen eine unternehmerische Idee juristisch bewerten lassen?
Ob Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen, strukturelle Veränderungen wie die Ausgliederung eines Firmenbereichs in eine neue Gesellschaft oder Investments wie dem Ankauf von Anteilen anderer Unternehmen. Wir geben Ihnen juristischen Rat zu allen Ihren Ideen und Vorhaben für Ihr Unternehmen.
Wir beraten die Geschäftsführung Ihres Unternehmens insbesondere in diesen Bereichen:
- Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
- Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung (z. B. Gesellschafterbeschlüsse, Sitzverlegungen, Satzungsanpassungen, Aufnahme weiterer Gesellschafter)
- Geschäftsführerberatung
- Unternehmensnachfolge
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Beratung von Geschäftsführern im Zusammenhang mit der Insolvenzantragstellung